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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - 8 A 3024/17   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - 8 A 3024/17 (https://dejure.org/2018,2076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2018 - 8 A 3024/17 (https://dejure.org/2018,2076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 8 A 3024/17 (https://dejure.org/2018,2076)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 1563
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327

    Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Dabei genügt es - anders als im Strafprozess - wenn sich mit hinreichender Sicherheit ergibt, dass ein Verkehrsverstoß begangen worden ist (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - BeckRS 2018, 26915 Rn. 11; B.v. 9.1.2012 - 11 CS 11.2727 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 16).

    Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, den begangenen Verkehrsverstoß, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 10).

  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 S 21.573

    Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der

    Dabei genügt es - anders als im Strafprozess - wenn sich mit hinreichender Sicherheit ergibt, dass ein Verkehrsverstoß begangen worden ist (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - BeckRS 2018, 26915 Rn. 11; B.v. 9.1.2012 - 11 CS 11.2727 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 9).

    Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, den begangenen Verkehrsverstoß, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 10).

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555

    Fahrtenbuchauflage (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb

    Dabei genügt es - anders als im Strafprozess - wenn sich mit hinreichender Sicherheit ergibt, dass ein Verkehrsverstoß begangen worden ist (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - BeckRS 2018, 26915 Rn. 11; B.v. 9.1.2012 - 11 CS 11.2727 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 16).

    Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, den begangenen Verkehrsverstoß, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 8 A 45/20

    Nachträgliche Anordnung eines Emissionsgrenzwertes für Benzol bei den Brennöfen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 8 A 3024/17 -, juris Rn. 22, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2022 - 8 B 433/22

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter bei

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 8 A 3024/17 -, juris Rn. 10 ff., mit zahlr.
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